Zuschuss bzw. Förderung unserer staatlich geprüften Fernlehrgänge
mit dem Prämien- bzw. Bildungsgutschein der Arbeitsagentur ist grundsätzlich möglich!
Unsere Fernlehrgänge werden von der Arbeitsagentur mit 50% der Studiengebühr bzw. maximal 500,00 EUR bezuschusst. Sie selbst brauchen nur die Hälfte bzw. den Rest der Lehrgangsgebühr bezahlen, wenn Sie unseren Lehrgang für Ihre berufliche Qualifizierung nutzen.
Ein solcher Prämien- bzw. Bildungsgutschein ist an keine Arbeitslosigkeit gebunden, sondern wird immer ausgestellt, wenn es um
* die Erhaltung eines Arbeitsplatzes oder wenn es um
* eine Qualifizierung für den (Wieder-) Einstieg in den Beruf geht.
Diese Grundvoraussetzung ist bei unseren Lehrgängen stets gegeben!
Bitte beachten Sie folgenden Ablauf:
1. VOR Ihrer Anmeldung muss der Antrag auf einen Prämien- bzw. Bildungsgutschein gestellt werden.
Drucken Sie deshalb bitte unsere Lehrgangsbeschreibungen (PDF-Datei) aus und
nehmen Sie diese zur Agentur bzw. der Beratungsstelle mit.
2. Sie werden dort gefragt, ob wir auf einer "Liste" der Bildungsträger stehen.
Sagen Sie bitte, dass wir dort NICHT drauf stehen (es lohnt sich für uns nicht).
Unsere Lehrgänge werden als "individuelle Einzelförderung" gefördert d.h. der/die Sachbearbeiter/-in kann Ihr Studium in Umfang und Höhe einzeln fördern. Die Details sind Ländersache, d.h. wenn Formulare auszufüllen sein sollten, dann machen wir das.
Wir akzeptieren sämtliche Förderformen, egal aus welchem Bundesland Sie kommen.
3. Senden Sie dann per Post den Bildungsgutschein im Original an uns ein.
4. Und erst dann bitte hier zum Lehrgang anmelden.
Für evtl. Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 0911-367680 oder per Email (bitte 1 x @ entfernen wegen Spam)
Infos zum Bildungsgutschein unter www.bildungspraemie.info
Eine weitere Förderungsmöglichkeit sind die Mittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF. Diese Förderung erfolgt durch die Bundesländer. Mehr Infos unter www.esf.de
mit dem Prämien- bzw. Bildungsgutschein der Arbeitsagentur ist grundsätzlich möglich!
Unsere Fernlehrgänge werden von der Arbeitsagentur mit 50% der Studiengebühr bzw. maximal 500,00 EUR bezuschusst. Sie selbst brauchen nur die Hälfte bzw. den Rest der Lehrgangsgebühr bezahlen, wenn Sie unseren Lehrgang für Ihre berufliche Qualifizierung nutzen.
Ein solcher Prämien- bzw. Bildungsgutschein ist an keine Arbeitslosigkeit gebunden, sondern wird immer ausgestellt, wenn es um
* die Erhaltung eines Arbeitsplatzes oder wenn es um
* eine Qualifizierung für den (Wieder-) Einstieg in den Beruf geht.
Diese Grundvoraussetzung ist bei unseren Lehrgängen stets gegeben!
Bitte beachten Sie folgenden Ablauf:
1. VOR Ihrer Anmeldung muss der Antrag auf einen Prämien- bzw. Bildungsgutschein gestellt werden.
Drucken Sie deshalb bitte unsere Lehrgangsbeschreibungen (PDF-Datei) aus und
nehmen Sie diese zur Agentur bzw. der Beratungsstelle mit.
2. Sie werden dort gefragt, ob wir auf einer "Liste" der Bildungsträger stehen.
Sagen Sie bitte, dass wir dort NICHT drauf stehen (es lohnt sich für uns nicht).
Unsere Lehrgänge werden als "individuelle Einzelförderung" gefördert d.h. der/die Sachbearbeiter/-in kann Ihr Studium in Umfang und Höhe einzeln fördern. Die Details sind Ländersache, d.h. wenn Formulare auszufüllen sein sollten, dann machen wir das.
Wir akzeptieren sämtliche Förderformen, egal aus welchem Bundesland Sie kommen.
3. Senden Sie dann per Post den Bildungsgutschein im Original an uns ein.
4. Und erst dann bitte hier zum Lehrgang anmelden.
Für evtl. Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 0911-367680 oder per Email (bitte 1 x @ entfernen wegen Spam)
Infos zum Bildungsgutschein unter www.bildungspraemie.info
Eine weitere Förderungsmöglichkeit sind die Mittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF. Diese Förderung erfolgt durch die Bundesländer. Mehr Infos unter www.esf.de

