Persönliche Beratung & FAQ's

Gerne können Sie mit uns Verbindung aufnehmen und zwar:

Per Telefon: ++49-911-367680 (9.00 - 12.00 Uhr)

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Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihren Fragen über den "richtigen" Lehrgang oder Kurs.



FAQs
(Häufig gestellte Fragen)

 * ist der Fernlehrgang anerkannt?

Alle Fernlehrgänge sind branchenweit anerkannte Abschlüße sowie staatlich geprüft und zum Verkauf an Sie zugelassen. Und sie sind bereits fest etabliert. Erfahrene Branchen-Insider haben die Lehrstoffthemen ausgewählt und an der praxisnahmen Umsetzung mitgewirkt. Alle Fernlehrgänge sind somit ausführlich auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Davon können Sie profitieren. Der Lehrstoff ist so praxisnah ausgerichtet, dass Sie ihn sofort bei Ihrer Arbeit umsetzen können. Der jeweilige IMI-Abschluß ist somit der Nachweis einer Qualifikation, wie er in dieser Art für die Immobilienbranche einzigartig und anderswo meistens nicht zu erhalten ist.
* Darf man den Titel offiziell führen?

Ja, selbstverständlich. Sie dürfen die jeweilige Berufsbezeichnung offiziell führen. Gleichzeitig werden Sie bei uns im "Lehrgangs-Register" unter Ihrer entsprechenden Studien- bzw. Kundennummer geführt. Auf diese können Sie bei Bedarf als Referenz hinweisen.
* Bereitet der Fernlehrgang auf eine IHK-Prüfung vor?

Nein! IHK-Prüfungen geht ein mündlicher Unterricht voraus. Die IHK prüft also über den/die Teilnehmer/-in (auch) die Qualität des Unterrichts. Unsere IMI-Fernlehrgänge sind schriftlich und bereits ausgiebig  staatlich geprüft. Es bedarf somit keiner IHK-Prüfung mehr. Siehe auch unter "Staatliche Lehrgangsprüfung."
* Welche Rechte habe ich als Teilnehmer/-in?

Für Fernlehrgänge gibt es ein eigenes Gesetz, das die Verbraucherrechte ausführlich schützt. Sie haben zum Beispiel ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des ersten Lehrgangsteiles und beim IMI - über das Gesetz hinaus - eine jederzeitige, an keine Frist gebundene Kündigungsmöglichkeit. In diesem Fall brauchen Sie nur die bis dahin angefallene Lehrgangsgebühr zu bezahlen.
* Kann ich den Fernlehrgang unterbrechen oder verlängern?

Ja. Die "Laufzeit" eines Fernlehrganges kann bis zur 3-fachen Regelstudienzeit problemlos überzogen werden. Lediglich die Lehrgangsgebühr ist entsprechend der Regelstudienzeit zu bezahlen. Sie sind also in der Lernzeit weitgehend zeitunabhängig.


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