Wir geben Ihnen folgende

Garantien                  

als Bestandteil unserer seriösen Geschäftspolitik:













1. Widerrufszeit nicht 14 Tage, sondern 4 Wochen.
2. Jederzeitige Kündigung, statt 6 Monate feste Bindung, d.h.
   Sie können nach jedem Lehrgangsteil ohne feste Kündigungsfrist aussteigen, also kündigen.
3. Geld zurück Garantie
4. Dreifache Lehrgangszeit zur normalen "Regelstudienzeit."

Einzelheiten zur Kündigung:

Unsere print-Lehrgänge (gedruckt) bestehen aus 2 - 5 Lehrgangs-Teilen/Ordnern. 3 Monatsraten = 1 Lehrgangsteil/Ordner. Sie können also nach 3, 6, 9 Monaten aussteigen, also kündigen und brauchen nur die bis dahin angefallenen Monatsraten zu begleichen.

Beispiel 1:
Sie erhalten den 1. Lehrgangsteil und möchten den Lehrgang beenden.
Sie brauchen nur 3 Monatsraten zu begleichen.

Beispiel 2:
Sie erhalten bereits den 2. Lehrgangsteil und möchten aussteigen.
Sie brauchen nur 2 x 3 = 6 Monatsraten zu begleichen.

Die Gesetzeslage, an die sich andere Anbieter natürlich halten, sieht folgendes vor:
* 6 Monate Mindestlaufzeit (und Mindest-Zahlpflicht), sechs Wochen vor Ablauf kündigen.
* Nach den 6 Monaten: Kündigungsfrist von 3 Monaten, z.B. 7. Monat + 3 = 10 Monate Zahlpflicht

Allerdings gibt es eine Ausnahme:

Unsere Lehrgänge in digital  können leider  nicht zurück gegeben und sie können nicht gekündigt werden,
weil es sich bei diesen um ein "digitales Gut" handelt (ähnlich wie Software). Bitte bedenken Sie dies VOR Ihrer Anmeldung/Bestellung.

Geld zurück Garantie

Die aufgrund einer wirksamen Kündigung (siehe oben) zuviel bezahlte Lehrgangsgebühr erhalten Sie selbstverständlich ohne Abzüge zurück.

Dreifache Lehrgangszeit

Die Studienzeit ist bei uns grundsätzlich individuell, d.h. Sie können schneller oder langsamer sein, maximal jedoch das 3-Fache der angegebenen sogenannten "Regelstudienzeit."

Sind Sie bis dahin im Studium "drin," aber noch nicht fertig, können Sie problemlos auch die 3-fache Zeit kostenlos überziehen, wenn der Abschluss zeitlich "in Sicht" ist. Ein kurzes Mail an uns ("bin noch dran") genügt. Liegt die Lehrgangszeit noch weiter zurück (wir haben Kunden, die nach 6 - 10 Jahren den Lehrgang abschließen möchten), gab es bisher fast immer eine Kulanzregelung.

Die Gesetzeslage ist bei Fristen knallhart (Vertrag, Verwirkung, Verjährung), d.h. die 3-fache Überziehungszeit ist unser freiwilliges Entgegenkommen, das andere Anbieter i.d.R. nicht bieten.

Es freut uns, wenn Sie unserer mehr als  25-Jährigen Geschäftspolitik auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken.
Ihr
IMI Immobilien Institut
Nürnberg


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